Die Publicis Gruppe bekennt sich weltweit zu einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Unternehmensführung. Schon immer hat sich die Publicis Gruppe für Menschenrechte eingesetzt und legt besonderen Wert darauf, dass Menschenrechte geachtet und die Umwelt geschützt werden. Diese Werte sind auch in unseren Konzernrichtlinien enthalten und gelten weltweit.
Darüber hinaus folgt die Publicis Gruppe den zehn Regeln des „Global Compact" der Vereinten Nationen sowie den sieben Prinzipien der „Women Empowerment Principles" (WEPs), welche ebenfalls in den Konzernrichtlinien berücksichtigt wurden.
Die MBS Germany Holding, als verpflichtete Obergesellschaft der Publicis Gruppe in Deutschland, hat ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Das Beschwerdeverfahren ermöglicht Personen, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten, die durch das wirtschaftliche Handeln von Unternehmen der Publicis Gruppe entstanden sind, hinzuweisen. Das Beschwerdeverfahren ist Bestandteil des Compliance Management Systems der Publicis Gruppe. Es soll helfen, Risiken und Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette der Publicis Gruppe frühzeitig aufzudecken.
Die Publicis Gruppe sichert einen verantwortungsvollen und sorgfältigen Umgang mit Hinweisen zu. Sie sagt eine vertrauliche, neutrale und objektive Behandlung und sorgsame Prüfung etwaig erforderlicher Maßnahmen zu. Das Beschwerdeverfahren soll insbesondere die hinweisgebenden Personen vor Nachteilen schützen. Die Publicis Gruppe legt daher besonderen Wert darauf, alle Hinweise vertraulich zu behandeln.
Diese öffentlich zugängliche Verfahrensordnung beschreibt, wer welche Sachverhalte melden kann, wie ein Hinweis erfolgen kann, welche Verfahrensschritte vorgesehen sind und was in Folge eines Hinweises passiert.
Hinweise können von allen Personen gemeldet werden, denen menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtlicher oder umweltbezogener Pflichten, die durch das wirtschaftliche Handeln eines Unternehmens der Publicis Gruppe oder in der Lieferkette der Publicis Gruppe entstanden sind, bekannt geworden sind.
Dies bedeutet, Hinweise können sowohl von Mitarbeitern der Publicis Gruppe, von Dritten, die im geschäftlichen Kontakt zur Publicis Gruppe stehen, als auch von Dritten, die in keinerlei Beziehung und/oder geschäftlichen Kontakt zur Publicis Gruppe stehen, gemeldet werden.
Die Publicis Gruppe wird darauf hinwirken, dass auch Geschäftspartner der Publicis Gruppe (zum Beispiel Lieferanten und Dienstleister) die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Möglichkeit einer Beschwerde informieren.
Das Beschwerdeverfahren wurde für Hinweise in Bezug auf menschenrechtsbezogene und umweltbezogene Risiken und Pflichtverletzungen gemäß § 2 Abs. 2 sowie § 2 Abs. 3 des LkSG eingerichtet. Gemeldet werden können alle Sachverhalte, die in den Anwendungsbereich des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes fallen.
Menschenrechtliche Risiken sind Zustände, bei denen aufgrund tatsächlicher Umstände mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Verstoß gegen zum Beispiel eines der folgenden Verbote droht:
Eine Verletzung einer menschenrechtsbezogenen Pflicht ist der Verstoß gegen eines der zuvor genannten Verbote.
Umweltbezogene Risiken sind Zustände, bei denen aufgrund tatsächlicher Umstände mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Verstoß gegen eines der folgenden Verbote droht:
Eine Verletzung einer umweltbezogenen Pflicht ist der Verstoß gegen eines der zuvor genannten Verbote.
Der Hinweis aufgrund eines bloßen Verdachts eines Risikos oder eines Verstoßes ist zulässig, wenn die hinweisgebende Person hinreichenden Grund zu der Annahme hat, dass die gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen und dass diese Informationen einen melderelevanten Sachverhalt darstellen.
Es ist nicht erforderlich, dass die hinweisgebende Person für eine Hinweisgebermeldung vollständige Kenntnis oder Beweise für den Verdacht hat. Ausreichend für eine Hinweisgebermeldung ist bereits die begründete Vermutung, das heißt hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte, dafür, dass ein entsprechender Verstoß begangen worden ist oder werden soll oder ein entsprechendes Risiko eingetreten ist oder eintreten wird.
Hinweisgebende Personen, die sich unsicher sind, ob ihre Hinweisgebermeldung im Zusammenhang mit den Vorschriften des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes steht, können sich jederzeit bei der Beschwerdestelle informieren.
Hinweisgeber können sich unter folgenden Kontaktdaten an unsere Beschwerdestelle wenden. Empfänger der Meldung ist die für die Publicis Gruppe in Deutschland zuständige Menschenrechtsbeauftragte:
Melanie Söder
Adresse: Leibnizstraße 65, 10629 Berlin
E-Mail: Menschenrechtsbeauftragte@publicis.de
Telefon: +49 3050581321
Um eine angemessene Weiterverfolgung sicherstellen zu können, sollte die Meldung sowohl eine Orts- als auch eine Zeitangabe enthalten. Darüber hinaus bitten wir um Nennung des betroffenen Unternehmens und um eine konkrete Beschreibung des Sachverhalts. Sofern Sie für Rückfragen zur Verfügung stehen, helfen Sie uns, den Sachverhalt aufklären zu können. Es besteht gleichwohl die Möglichkeit, Hinweise auch anonym vorzunehmen.
Die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens wird durch die Publicis Gruppe mindestens einmal im Jahr sowie anlassbezogen geprüft.